Freitag, Dezember 23, 2005

IWF: Schuldenerlass für die ärmsten Länder der Erde

Washington, D. C. (Vereinigte Staaten), 23.12.2005 – Der Internationale Währungsfonds (IWF) gab gestern einen Schuldenerlass für 19 der 20 ärmsten Länder der Erde bekannt. Auf ihrem Gipfeltreffen in Gleneagles hatten die Regierungschefs der führenden Industrienationen und Russlands beschlossen, einen solchen Schuldenerlass herbeizuführen.

Der Beschluss, dem nun das Exekutivdirektorium des IWF zugestimmt hat, umfasst ein finanzielles Volumen von 3,3 Milliarden US-Dollar. Diesen Betrag schulden die ärmsten Länder dem IWF, der Weltbank sowie der Afrikanischen Entwicklungsbank. Durch den Schuldenerlass soll diesen Ländern der finanzielle Spielraum zur Entwicklung ihrer Wirtschaft gegeben werden. Der Beschluss steht im Zusammenhang mit den Entwicklungszielen der Vereinten Nationen, die bis zum Jahre 2015 eine Halbierung der weltweiten Armut vorsehen.

In den Genuss des Schuldenerlasses, der am 1. Januar 2006 in Kraft tritt, gelangen zunächst die folgenden vorwiegend afrikanischen Länder: Benin, Burkina Faso, Äthiopien, Ghana, Madagaskar, Mali, Mosambik, Niger, Ruanda, Senegal, Tansania, Uganda und Sambia. Vier mittel- bzw. südamerikanische Länder gehören ebenfalls dazu: Bolivien, Guyana, Honduras, Nicaragua, außerdem die asiatischen Länder Kambodscha und Tadschikistan.

Bilaterale Schulden sind von diesem Schuldenerlass ausgenommen, ebenso wie Schulden bei anderen Banken und Organisationen neben dem IWF, der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank. Mauretanien, das zu den 20 ärmsten Ländern der Erde gehört, muss noch nachweisen, dass die durch den Schuldenerlass eingesparten Gelder tatsächlich für die Armutsbekämpfung eingesetzt werden. Es sei möglich, so Rodrigo Rato, Generaldirektor des IWF, dass weiteren Ländern die Schulden erlassen werden. Diese müssten jedoch noch weitere Fortschritte aufweisen.

Zu den Ländern, denen eventuell ebenfalls die Schulden erlassen werden, zählen Burundi, die Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Komoren, Malawi, Myanmar, Laos, Liberia, die Republik Kongo, Sao Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Togo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik. Dazu wurden aber noch keine Beschlüsse gefasst.

Die Hilfsorganisation Oxfam begrüßte die Entscheidung des IWF, fordert aber einen umfangreicheren Schuldenerlass. Weitere 60 Länder benötigten ebenfalls einen Schuldenerlass, um die Armut zu bekämpfen, sagte Max Lawson, ein Sprecher der Hilfsorganisation. +wikinews+

Mittwoch, Dezember 14, 2005

Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert

Unrecht Gut gedeihet nicht: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert
Presseerklärung - Berlin, 14. Dezember 2005

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten beschlossen.
„Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen. Kriminelle Gewinne müssen deshalb wirksam abgeschöpft und vorrangig den Opfern zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis hat in diesem Bereich in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht und damit einen wichtigen Beitrag insbesondere auch zur Bekämpfung der durch Gewinnstreben gekennzeichneten Organisierten Kriminalität geleistet. Mit dem Gesetzentwurf werden wir die Instrumentarien weiter verbessern. Das kommt den Opfern zu Gute und dient einer effektiven Strafrechtspflege“, sagte Zypries.

Kernstück des Entwurfs ist ein Auffangrechtserwerb des Staates: Nach geltendem Recht kann nicht in allen Fällen verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den Täter zurückfallen. Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche nicht, müssen die Vermögenswerte, die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorläufig sichergestellt wurden, grundsätzlich wieder an den Täter heraus gegeben werden. Dies ist unbefriedigend. Der Gesetzentwurf schafft in diesen Fällen Abhilfe, indem er ein Verfahren für einen späteren Auffangrechtserwerb des Staates bereitstellt, wenn die Opfer ihre Ansprüche nicht binnen drei Jahren nach der Verurteilung des Täters geltend machen.

Beispiele:

• Ein Täter betrügt zahlreiche Personen um geringe Geldbeträge, zum Beispiel durch den verschleierten Verkauf minderwertigen Fleisches. Er erzielt dadurch einen beträchtlichen Gewinn, der von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Geschädigten sichergestellt wird. Die Geschädigten sehen im Hinblick auf ihren jeweils relativ geringen Schaden davon ab, gegen den Betrüger gerichtlich vorzugehen und einen Titel zu erwirken.

• Der Betrüger hat jeweils große Schadenssummen "ergaunert", etwa durch falsche Angaben über Kapitalanlagen. Die Geschädigten machen ihre Ansprüche aber nicht geltend, weil es sich bei dem von ihnen eingesetzten Vermögen jeweils um "Schwarzgeld" (unversteuerte Einnahmen) handelte.

Lösung:
Geltendes Recht: Weil die Ersatzansprüche der Geschädigten Vorrang haben, kann das betrügerisch erlangte Vermögen jeweils nicht zugunsten des Staates für verfallen erklärt werden. Konsequenz: Das sichergestellte Vermögen muss dem Täter spätestens drei Monaten nach der Verurteilung wieder zurückgegeben werden.

Künftige Regelung: Die Geschädigten haben drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das sichergestellte Vermögen zu betreiben. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Verurteilung des Täters im Strafverfahren. Unterlassen dies die Geschädigten, so fällt das sichergestellte Vermögen nach Ablauf der drei Jahre an den Staat (sog. Auffangrechtserwerb des Staates).

Der Entwurf sieht ferner vor, dass die Ansprüche der Opfer grundsätzlich Vorrang gegenüber denen sonstiger Gläubiger des Täters erhalten. Außerdem wird die Information der Opfer verbessert: Sind die Opfer persönlich noch unbekannt, z.B. bei einer groß angelegten Betrugskampagne, kann die Staatsanwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) mitteilen, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen des Beschuldigten ergangen sind. Daneben enthält der Entwurf zahlreiche Detailverbesserungen im Verfahrensrecht, z.B. werden die Zuständigkeiten klarer und praxisnäher ausgestaltet.

Donnerstag, Dezember 01, 2005

Europäische Zentralbank erhöht die Leitzinsen

Frankfurt am Main (Deutschland), 01.12.2005 – Die Europäische Zentralbank (EZB) gab heute eine Erhöhung der Leitzinsen um einen Viertelprozentpunkt von derzeit zwei Prozent auf 2,25 Prozent bekannt. Damit verteuern sich im Euro-Raum die Kreditzinsen. Die Maßnahme tritt am 6. Dezember 2005 in Kraft.

Auf einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Zentralbankrates in Frankfurt gab EZB-Präsident Jean-Claude Trichet diese Maßnahme bekannt. Damit solle das Vertrauen in die Geldwertstabilität in Europa gestärkt werden.

Die Finanzmärkte reagierten positiv auf die Nachricht. Der DAX zog auf über 5250 Punkte an, was den höchsten Stand nach dem April 2002 bedeutet. Einige Politiker und Gewerkschafter kritisierten den Schritt als zu früh. Die gerade anspringende Konjunktur könnte durch die Zinsanhebung gefährdet werden. Die deutsche Bundesregierung reagierte gelassen. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) kommentierte die geldpolitischen Beschlüsse der Zentralbank mit den Worten: „Ich erwarte keine negativen Folgen für die deutsche Konjunktur.“

Weitere zinspolitische Maßnahmen ließ EZB-Präsident Trichet zunächst offen. Allgemein wird jedoch nicht damit gerechnet, dass damit eine Zinserhöhungswelle durch die EZB eingeläutet werde.

Die EZB trifft ihre Entscheidungen auf Grund der Beobachtung der wichtigsten wirtschaftlichen Kennziffern. Für das Jahr 2006 rechnet die EZB mit einer Inflationsrate von 2,1 Prozent. Die Wachstumsprognose für die nächsten beiden Jahre liegt bei 1,9 Prozent. +wikinews+

Mittwoch, November 30, 2005

www.aktionärsforum.de

Presseerklärung - Berlin, 30. November 2005

Am 1. Dezember 2005 tritt die Aktionärsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Dann können Aktionäre im Internet unter den Adressen www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de sowie www.aktionärsforum.de (sofern der verwendete Browser dies technisch unterstützt) zu einem gemeinsamen aktienrechtlichen Antrag oder zur Ausübung des Stimmrechts in einer Hauptversammlung aufrufen.

„Das Aktionärsforum ist die konsequente Antwort des Gesellschaftsrechts auf die Veränderungen der Kapitalmärkte: Die Aktien vieler Gesellschaften befinden sich in breiterem Streubesitz als früher. Gleichzeitig stellen wir eine zunehmende Internationalisierung der Anteilseigner fest. Hier bieten die modernen Informationstechnologien neue Möglichkeiten, die Kommunikation zwischen den Aktionären zu erleichtern. Das verbessert die Kontrolle durch die Aktionäre“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Mit dem Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), das zum 1. November 2005 in Kraft getreten ist, wurde das Aktionärsforum als eine neuartige elektronische Plattform im Internet geschaffen. Die Bundesministerin der Justiz hat jetzt die dazugehörige Aktionärsforumsverordnung erlassen. Damit kann das Aktionärsforum voll funktionsfähig an den Start gehen. Aktionäre und Aktionärsvereinigungen können sich beim Aktionärsregister registrieren und anschließend Aufrufe an Mitaktionäre platzieren. Sie können dabei Adressen (insbesondere E-Mail-Adressen) angeben, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Eine Begründung für das Aktionärsbegehren darf im Forum nicht angegeben werden. Dazu kann der Aktionär aber auf seine Internetseite verweisen, die eine nähere Begründung enthält. Die betroffenen Gesellschaften können ihrerseits im Aktionärsforum einen Hinweis auf ihre Website platzieren, und dort dem Aufruf entgegentreten oder eine Gegendarstellung abgeben. Das Forum selbst dient nicht zur Auseinandersetzung über Inhalte, sondern ist eine reine elektronische „Pinwand“ um anderen Aktionären die Kontaktaufnahme und anschließende gemeinsame Aktion zu ermöglichen.

  • Diskussionen
  • Montag, November 07, 2005

    In Schweden gibt es fast kein Bargeld mehr

    Stockholm (Schweden), 07.11.2005 – Nach dem 34. brutalen Überfall auf einen schwedischen Sicherheitstransporter in diesem Jahr, bei dem letzten Woche die Fahrerin verletzt wurde, befördern die Sicherheitsunternehmen in den größten schwedischen Städten nur noch Bargeld, wenn der Transport von der Polizei eskortiert wird. Die Polizei lehnt jedoch eine generelle Eskorte ab, so dass Bargeldtransporte nur noch in Ausnahmefällen in den Großstädten Stockholm, Malmö und Göteborg durchgeführt werden.

    Mittlerweile sind rund 70 Prozent der Geldautomaten in Schweden außer Betrieb. Der Einzelhandel warnt deshalb vor einer ernstzunehmenden Knappheit von Bargeld. Ein zusätzlicher Risikofaktor sind die hohen Geldbestände in den Geschäften, aus denen das Geld nicht mehr abtransportiert wird. Die Banken warnen zudem die Bevölkerung davor, Geld zu hamstern. +wikinews+

    Freitag, Oktober 21, 2005

    Die „Financial Action Task Force on Money Laundering“ streicht Nauru von ihrer schwarzen Liste

    Paris (Frankreich) / Yaren (Nauru), 21.10.2005 – Die FATF streicht Nauru von der Liste der unkooperativen Länder bei der Geldwäschebekämpfung. Somit verbleiben lediglich Myanmar und Nigeria auf der Liste.

    Die FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die Standards etabliert und die politische Willensbildung rund um den Globus dazu anregt, gesetzgeberische Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzierung terroristischer Netzwerke zu erlassen. In ihren jährlichen Berichten führt sie genauestens Buch über die ergriffenen Maßnahmen und führt jene Länder auf einer (schwarzen) Liste, die diesen Standards nicht entsprechen.

    Auch oder gerade wegen ihres entwickelten Bankwesens angesehene Länder wie die Schweiz geraten schon einmal in die Schusslinie der Organisation. Der Schweiz wurden in dem jüngsten Bericht „einige Mängel“ attestiert. Die Kritik der FATF resultierte aus der Tatsache, dass die Schweiz bestimmte Richtlinien der Organisation, die den Geldwäschetatbestand dadurch ausweiten wollen, dass der Geldwäschetatbestand auf weitere Straftatbestände ausgeweitet werden und beispielsweise der grenzüberschreitende Bargeldverkehr stärker kontrolliert werden soll, nicht ausreichend umgesetzt hat. Insgesamt hat die FATF 40 verschiedene Empfehlungen ausgearbeitet, die Geldwäsche und Terrorfinanzierung verhindern sollen.

    Einige Länder tauchen auf den „schwarzen Listen“ der FATF auf, weil sie bisher nicht zur Kooperation bereit waren. Das Geschäft mit Briefkastenfirmen kann sehr lukrativ sein. Die Insel Nauru hatte die Aufmerksamkeit der Geldwäschefahnder auf sich gezogen, weil die USA vermuteten, dass die russische Mafia ihre Milliarden durch die dort vorhandenen über 400 Briefkastenfirmen waschen lässt. Nachdem die Regierung in Nauru reagiert hat, konnte das Land von der Liste gestrichen werden.

    Der endgültige Bericht der FATF wird wahrscheinlich am Montag vorgelegt. +wikinews+

    Mittwoch, Oktober 19, 2005

    Bayerische Landesbank übernimmt Kontrolle über Formel-1-Holding

    München (Deutschland) / London (Vereinigtes Königreich), 19.10.2005 – Die Formel-1-Holding SLEC gehört zu 75 Prozent den drei Kirch-Gläubigerbanken Lehmann Brothers, JP Morgan und der Bayerischen Landesbank. Die Kontrolle übten sie gemeinsam aus. Weil das entsprechende Abkommen diese Woche ausgelaufen ist, hat die Bayerische Landesbank unter Zustimmung der EU-Kommission die alleinige Kontrolle übernommen. Wie ein Sprecher mitteilte, sei es „nicht korrekt, dass die anderen beiden Banken nicht mehr dabei sind. Die Anteilsverhältnisse haben sich nicht verändert.“ +wikinews+

    Freitag, Oktober 07, 2005

    Deutsche Bank verdoppelt ihr Filialnetz in Polen

    Frankfurt am Main (Deutschland) / Warschau (Polen), 07.10.2005 – Rainer Neske, Chef des Privatkundengeschäftes der Deutschen Bank, äußerte sich am Mittwoch in Frankfurt zu den Expansionsplänen der Deutschen Bank. Er glaubt, das Bankwesen in Deutschland könne sich nicht mehr erweitern. Dafür bestünden aber durchaus Möglichkeiten in Osteuropa, Indien und China.

    Die Deutsche Bank möchte sich laut Neske auf Osteuropa konzentrieren. Bis zum Jahr 2008 wird das Geldinstitut sein Filialnetz in Polen verdoppeln. Bisher existieren in Polen 32 Filialen mit 85.000 Kunden. Bis 2008 sollen es über 60 Filialen werden. Für dieses Vorhaben benötigt die Bank 300 neue Kundenberater. Sie schafft dafür 300 neue Arbeitsplätze. In den polnischen Filialen sollen alle Kundengruppen mit allen Produkten der Bank betreut werden.

    Gründe für den Ausbau sieht Neske in der osteuropäischen Wirtschaft, die deutlich schneller wachse als die deutsche Wirtschaft. Auch seien im Osten längst nicht alle Kunden mit genügend Produkten versorgt worden. +wikinews+

    Dienstag, Oktober 04, 2005

    Fusion in Japan bringt weltgrößte Bank hervor

    Tōkyō (Japan), 04.10.2005 – Die „Mitsubishi UFJ Financial Group“ (MUFG) ist, gerechnet an ihrer Bilanzsumme von 1,4 Billionen Euro, die größte Bank der Welt vor UBS und der Citigroup. Sie entstand am 1. Oktober 2005 durch den Zusammenschluss der „Mitsubishi Tokyo Financial Group“ und der „UFJ Holdings“.

    Der eigentliche Zusammenschluss findet aber erst zum Jahreswechsel 2006 statt. Nach Problemen mit der Koppelung der Computersysteme bei einer Bankenfusion im Jahr 2002 hatten die japanischen Aufsichtsbehörden dies gefordert. Erst dann wird sich die neue Bank der nach Aussage von Analysten größten Herausforderung stellen können, Kosten zu sparen. 170 ihrer 900 Filialen will die MUFG schließen. Belastend ist die Tatsache, dass die UFJ dem Staat über eine Billion Yen (etwa 8 Milliarden Euro) schuldet, mit der ihr Überleben gesichert worden war.

    Die jetzt zusammengeschlossenen Banken konnten aber bereits ihre Gewinnprognosen für das erste Halbjahr 2005 erhöhen. Statt insgesamt 280 Milliarden Yen werden nun 565 Milliarden Yen (4,1 Milliarden Euro) erwartet. Angeblich will die Gruppe bis 2008 einen Nettogewinn von 1,1 Billionen Yen (8,1 Milliarden Euro) erreichen und die Gewinne im Privatkundenbereich bis 2009 verdreifachen. Dann soll sie auch vom bislang niedrigen Börsenwert her zu einer der fünf weltgrößten Banken zählen.

    Die Analysten sind sich nicht einig, ob damit das Ende der Bankfusionen in Japan gekommen ist. Neben der MUFG sind noch zwei Großbanken verblieben: die „Sumitomo Mitsui Financial Group“ und die „Mizuho“, die 2002 aus der Fusion dreier Banken entstand. +wikinews+

    Dienstag, Juli 19, 2005

    Start des KfW Studienkreditprogramms verschoben

    Frankfurt am Main (Deutschland), 19.07.2005 – Die Kreditanstalt für Wiederaufbau möchte parallel zum BAföG einen Studienkredit für Vollzeitstudenten an deutschen Hochschulen anbieten. Dieser Kredit soll unabhängig von dem Einkommen der Eltern, Studienleistungen und ohne Sicherheiten gegeben werden.

    Aufgrund der anstehenden Neuwahl des Bundestages im Herbst 2005 haben die beteiligten Banken den Start um ein Semester von Oktober 2005 auf das Sommersemester 2006 verschoben, um nicht Werkzeug und Thema des Wahlkampfes zu werden. +wikinews+

    Samstag, Juni 18, 2005

    Tadschikistan hebt Beschränkungen für ausländische Kommerzbanken auf

    Duschanbe (Tadschikistan) / London (Vereinigtes Königreich), 18.06.2005 – Das asiatische Land Tadschikistan hebt die Beschränkungen für ausländische Kommerzbanken auf.

    Am vergangenen Donnerstag eröffnete der Präsident Tadschikistans, Emomalij Rahmonow, eine zweitägige internationale Bankenkonferenz in Duschanbe. Teilnehmer ist neben Vertretern der zentralasiatischen Länder der Präsident der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) mit Sitz in London, Jean Lemierre.

    Eines der vielen Themen wird unter anderem die Problematik der Entwicklung des Bankenwelt in den zentralasiatischen Ländern sein. Jede auf der Konferenz vertretene Nation hat das Recht auf eine gesonderte Sitzung zu Inhalten, die die Reformierung ihrer landesüblichen Kreditorganisationen betreffen. Desweiteren befasst sich die Konferenz mit den Perspektiven des asiatischen Bankensystems.

    Rahmonow verwies in seiner Eröffnungsrede auf die stetige Dynamik bei der Vergabe von Kleinkrediten an die Bürger des Landes. Seit 1994 nahmen über 125.000 tadschikische Einwohner Kleinkredite auf. Durch die Aufhebung der Beschränkungen in Tadschikistan erhoffen sich die Verantwortlichen den vermehrten Zustrom ausländischer Investitionen. +wikinews+

    Montag, April 04, 2005

    Ehemaliger Conradty-Gesellschafter verurteilt

    Nürnberg (Deutschland), 04.04.2005 – Der ehemalige geschäftsführende Gesellschafter der Firmengruppe Conradty mit Sitz in Röthenbach an der Pegnitz bei Nürnberg, Albert G., wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss Albert G. eine Geldstrafe in Höhe von 108.000 Euro zahlen.

    Der 71-jährige G. war angeklagt, Firmengelder veruntreut zu haben. Insgesamt ging es um eine Summe von 1,15 Millionen Euro. Für den im Nürnberger Raum mit viel Spannung erwarteten Prozess waren mehrere Verhandlungstage vorgesehen. Nachdem G. jedoch gleich zu Beginn mit einem Geständnis für eine Überraschung sorgte, ging die Gerichtssitzung nach nicht einmal 60 Minuten mit dem Urteil zu Ende.

    Noch vor Gericht versprach G. die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens. Eine Summe von 446.000 Euro habe er bereits zurückgezahlt, die Zahlung der Restsumme folge demnächst.

    Das Urteil gegen Albert G. war nur eines von mehreren Urteilen gegen die ehemalige Führungsmannschaft der Firmengruppe. Bereits im Dezember 2004 wurden drei ehemalige Topmanager der Firma verurteilt. +wikinews+

    Montag, März 21, 2005

    EU-Stabilitätspakt wird gelockert

    Brüssel (Belgien), 21.03.2005 - Nach einem zwölfstündigen Sitzungsmarathon wurde der seit Jahren andauernde Streit um die Reform des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes in der Nacht zum heutigen Montag beigelegt. Man einigte sich darauf, dass die EU-Staaten mit schwacher Konjunktur nun die Möglichkeit haben, mehr Schulden als die ursprünglich vorgesehenen drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu machen. Im Gegenzug verpflichten sich die EU-Staaten in Zeiten starker Wirtschaft, den Haushalt zu konsolidieren. Darüber hinaus werden die Zahlungen Deutschlands an die ostdeutschen Bundesländer bei der Berechnung berücksichtigt. Der Kompromiss soll den Staats- und Regierungschefs am kommenden Dienstag und Mittwoch vorgestellt werden. Die Änderungen sollen noch diesen Sommer verabschiedet werden. +wikinews+

    Montag, Februar 14, 2005

    Schröder kritisiert Deutsche Bank

    Frankfurt am Main (Deutschland), 14.02.2005 - Bundeskanzler Gerhard Schröder hat sich erstmals in die Debatte um den geplanten Arbeitsplatzabbau bei der Deutschen Bank eingeschaltet. Konzernchef Josef Ackermann hat angekündigt, dass man Personal abbauen will, um die Kapitalrendite auf 25 Prozent zu steigern. Der Zeitung „Welt am Sonntag“ sagte der Bundeskanzler, „dass derart formalisierte Unternehmensziele immer problematisch sind“.

    Gerhard Schröder erinnerte an die Philosophie des früheren Vorstandsvorsitzenden Alfred Herrhausen, der neben Maximalprofit auch die sozialen Pflichten der Bank, dem Volk und der Belegschaft gegenüber, gesehen hat. „Ich empfehle den Herren, die derzeit das Unternehmen führen, sich diese Philosophie noch einmal zu Gemüte zu führen“. Eine Bank müsse sich „auch in einem kulturellen und sozialen Umfeld bewegen, wenn sie erfolgreich bleiben will“.

    Gesamtmetallpräsident Martin Kannegiesser hat in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ an die Konzerne appelliert, zunächst andere Möglichkeiten zu nutzen, bevor man Arbeitsplätze in Deutschland streicht oder ins Ausland verlegt. „Eine zeitlang niedrigere Renditen und Gewinne zu akzeptieren“, sei notfalls wichtiger. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sieht das anders. Er sagte im Deutschlandfunk: „Eine Voraussetzung, um der sozialen Verantwortung gerecht zu werden, ist für jedes Unternehmen eine ausreichende Gewinnerzielung.“ Es habe 2004 zwar gute Renditen gegeben, die deutsche Wirtschaft allerdings habe mit Ertragsproblemen zu kämpfen gehabt. +wikinews+

    Mittwoch, Februar 09, 2005

    Anhörungen im US Kongress zu Bilanzierungsskandal bei Hypothekenhändler Fannie Mae

    Washington D.C. (USA), 09.02.2005 - Im US-Kongress finden heute die ersten Anhörungen zum Bilanzierungsskandal des halbstaatlichen Hypothekenriesen Fannie Mae statt. Der Chefbuchprüfer der US-Börsenaufsicht SEC sagt vor einem Unterausschuss zu den Verbuchungspraktiken aus.

    Die Aktien von Fannie Mae verloren im Vorfeld der Anhörungen am Dienstag 4,2 Prozent an Wert und fielen von 64,45 US-Dollar auf 61,86 US-Dollar an der New York Stock Exchange.

    Im Dezember vermeldete die SEC Bilanzierungsverstöße des Hypothekengiganten und einen Wertberichtigungsbedarf von neun Milliarden US-Dollar. Hintergrund ist die falsche Bilanzierung eines über die Jahre entstandenen Geflechts an Derivaten. Der vorliegende Bericht der Aufsichtsbehörde kommt zu dem Schluss, dass das Management systematisch Bilanzen geschönt und Ausgaben vesteckt hat, um die eigenen Bonusziele zu erreichen.

    Fannie Mae handelt eigentlich mit hypothekenverbrieften Anleihen. Deren Markt ist in den USA mittlerweile größer als jener für Staatsanleihen. Das Unternehmen kauft auf dem Zweitmarkt private Hypothekenkredite auf, und verkauft sie gebündelt als Anleihen. Der halbstaatliche Status begünstigt ein höheren Vertrauen in diese Anleihen was zu einem niedrigen Kupon führt.

    Die Hypothekenzinsen fallen in den USA deshalb relativ niedrig aus, die Nachfrage ist dementsprechend hoch.

    Zu dem Risiko hoher Hypothekenausfälle in einem Umfeld steigender Zinsen kommen bei Fannie Mae nun die derivatbedingten Außenstände hinzu. Neben der illegalen Verbuchungspraxis soll auch geklärt werden, weshalb Fannie Mae sich derart im Derivatgeschäft engagierte.

    Die Finanzwelt fühlt sich an das schon Jahre zurückliegende LTCM-Debakel und die ENRON-Krise erinnert. Der rennomierte Hedge Fonds LTCM verlor 1998 4,5 Milliarden Dollar nachdem er sich mit Devisenoptionsgeschäften verspekulierte. Seine globale Verflechtung mit verschiedenen Finanzinstitutionen führte schließlich zu einer Rettung mit Überbrückungskrediten, initiiert durch die US Notenbank. Auch der Energieriese ENRON kam durch Finanzmanipulationen seines Derivategeschäfts in Bedrängnis und ging schließlich Pleite.

    Die Entwicklungen bei Fannie Mae kamen jedoch nicht vollkommen unerwartet: Der amerikanische Notenbankchef Alan Greenspan forderte schon Anfang 2004 eine Verschuldungsobergrenze für die Hypothekenhändler. Er warnte vor den hohen Außenständen als einer Gefahr für das US Finanzsystem.

    Die notwendigen Beschlüsse dazu hätte der Kongress fällen müssen. Dieser blieb aber im vergangenen Jahr untätig und muss sich nun mit den aktuellen Ereignissen beschäftigen.

    Auch der erfolgreiche Investor Warren Buffett und ehemals reichste Mann der Welt wies schon 2003 in seinem jährlichen Brief an die Aktionäre auf die hohen Risiken des Derivatehandels im allgemeinen hin. Er warnte vor „Zeitbomben“ und „Massenvernichtungswaffen“ im Finanzsektor. Seiner Ansicht nach wird das Risiko einer Kettenreaktion durch Derivateprobleme weit unterschätzt. Für sein Unternehmen Berkshire Hathaway hatte er schon damals entschieden, das Derivategeschäft einer Tochtergesellschaft komplett abzuwickeln, nachdem kein Käufer dafür gefunden werden konnte. +wikinews+

    Mittwoch, Februar 02, 2005

    Banken wollen Finanzierung des Studiums erleichtern

    Frankfurt am Main (Deutschland), 02.02.2005 – Bisher hatten Studenten bei den Banken und Sparkassen oftmals Probleme, Kredite zu erhalten. Um die künftige Studiengebühr zahlen zu können, werden aber etliche Studenten ohne Kredit nicht über die Runden kommen. Die KfW-Bankengruppe (KfW), deren Inhaber der Staat ist, möchte dies nun ändern und damit den Studenten helfen. Der Erhalt von Krediten soll erleichtert werden. Es werden separate Studienkredite angeboten. Damit soll der Lebensunterhalt der Studenten finanziert werden, nicht die Studiengebühr ansich.

    Jeder Student bekommt dafür von der KfW maximal 650 Euro pro Monat. Der Kredit wird zu marktüblichen Konditionen verzinst und soll zurückgezahlt werden, sobald der Student fertig ist und Arbeit gefunden hat. +wikinews+

    Samstag, Januar 08, 2005

    Unsicherheit beim Bankgeheimnis: Bekommt Deutschland den gläsernen Bankkunden

    Berlin (Deutschland), 08.01.2005 – Zum 01.01.2005 trat das neue „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“, welches Ende 2003 verabschiedet wurde, in Kraft. Damit dürfen Finanzämter und sämtliche anderen Behörden, welche sich mit dem Einkommen der Bürger beschäftigen, bundesweit Bankdaten aller Kontoinhaber abfragen. Da das Einkommensteuerrecht eine Vielzahl von „Begriffen“ verwendet (neben den Begriffen „Einkommen“ und „Einkünfte“ etwa auch „Wohnung“, „Kindergeld“, „Arbeitnehmer“), ist wegen fehlender Begriffsbestimmungen nicht abschließend zu sagen, welche Behörden die Auskunftsersuche stellen dürfen. Diese umfassenden Überwachungsmöglichkeiten wurden politisch damit begründet, Geldflüsse von Terroristen rekonstruieren und die Geldwäsche der organisierten Kriminalität unterbinden zu können.

    In den Paragrafen 93 Abs. 7, 8 und 93 b der Abgabenordnung finden sich Regelungen, die „das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger im Bereich ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Betätigung in erheblichem Maße beschränken“. So sieht es die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Das neue Gesetz erlaubt einen Zugriff auf Bankdaten, die von den Banken bereits seit April 2003 zur Aufdeckung illegaler Finanztransaktionen vor allem zur Terrorismusbekämpfung nach § 24 c des Kreditwesengesetzes vorgehalten werden müssen. Wichtig ist es zu erwähnen, dass Kontostände in diesem Rahmen allerdings nicht abgefragt werden dürfen. Lediglich auf Kontostammdaten der Kunden und sonstigen Verfügungsberechtigten wie Name, Geburtsdatum und auf Kontonummern erhalten Finanz-, Sozial- und andere Ämter Zugriff. Die Bürger werden allerdings nicht über die Weitergabe ihrer Bankdaten informiert.

    Laut Datenschützern fehlt bei diesen neuen Regelungen eindeutig die Transparenz. Dem Bürger stehe schließlich ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu. Und dazu gehöre auch, dass sie die Gelegenheit haben müssten, solche Datensammeleien gerichtlich überprüfen zu lassen. (Volkszählungsurteil, BVerfGE 65, 1, 70). +wikinews+