Dienstag, Januar 27, 2009

Zum Urteil im Fall Zumwinkels Steuerhinterziehung

Zumwinkel habe vollumfänglich gestanden - so die Würdigung des Gerichts und zahlreicher Kommentare, während sich eigentlich fragt, wie hinreichend für eine Verurteilung die Beweislage war, denn davon hängt der Wert von Geständnissen ab. So war es vermutlich nur ein Schuldeingeständnis für Bewiesenes, ein darin liegendes Versprechen der Besserung.
Wohlwollend berichtet wurde auch, dass Zumwinkel dem Fiskus die hinterzogene Steuer zuzüglich Zinsen bereits überwiesen habe. Daran erstaunt, dass er überhaupt noch über Kontenbewegungen entscheiden durfte, denn Kontensperrung und Pfändung des Schuldbetrags gehören zu den gewöhnlicheren Reaktionen des Finanzamts. Dieser Mann hat es einfach gut. Und so wirkte er auch vor den Kameras.

Zum Urteil
"Zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Mio. Geldbuße" trüben ihm allenfalls etwas Glamour beim Talkshow-Publikum, das zurecht annehmen wird, es sei für ihn keine wirkliche Strafe, während sich in seinen Netzwerken nichts am Blickwinkel ändert, es sei ein Kavaliersdelikt, zwar "dumm gelaufen, aber nicht tragisch, sondern ein Wohltäter", denn wäre er ins Fürstentum umgezogen, wäre es womöglich keine "Steuerhinterziehung" geworden.
-markus rabanus- >> Diskussion