Presseerklärung, Berlin, am 22. November 2002
Das Statistische Bundesamt hat heute bekannt gegeben, dass von den 47.282 Insolvenzen in Deutschland in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 25.697 Insolvenzen von Privatpersonen waren.
"Die Zahl der Privatinsolvenzen macht zwei Dinge deutlich: zum einen nutzen hochverschuldete Menschen das Verfahren, um einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen. Zum anderen belegen die ansteigenden Zahlen bei den Privatinsolvenzen, dass die Möglichkeit zum Neuanfang verstärkt genutzt wird, seit die Bundesregierung mit der am 01.12.2001 in Kraft getretenen Änderung des Insolvenzrechts die Stundung der Verfahrenskosten ermöglicht hat. Natürliche Personen können nun, auch wenn sie mittellos sind, einen Insolvenzantrag über ihr privates Vermögen stellen. Sie können dann nach Ablauf einer sechsjährigen "Wohlverhaltensphase" von ihren restlichen Schulden befreit werden. Wurde bisher die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen, wenn die Verfahrenskosten nicht aufgebracht werden konnten, so scheitert ein Antrag auf Privatinsolvenz nun nicht mehr an der Mittellosigkeit des Schuldners. Die Schuldner können nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wirtschaftlich neu beginnen und die gestundeten Verfahrenskosten zu einem späteren Zeitpunkt abzahlen, wenn sich ihre wirtschaftliche Situation konsolidiert hat", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Freitag, November 22, 2002
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