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Dienstag, Oktober 21, 2008

Buhmann Ackermann?

Der Victory-Man und Dieter Bohlen der Finanzunternehmen, Josef Ackermann hatte geäußert, er würde sich schämen, wenn er den Staat um Hilfsmittel bitte. Das ist wohl wahr, denn bettelnde Bankhäuser sind genau das, worüber sich alle Welt seit Wochen und zurecht aufregten. Jetzt aber sind Merkel und Steinbrück pikiert, dreschen auf Ackermann ein, er sabotiere das Hilfspaket, an dem er mitgewerkelt hat. Es sei nach dem Ackermann-Spruch zu befürchten, dass notleidende Banken aus Prestigedenken nicht rechtzeitig vom Hilfsangebot Gebrauch machen. Das ist Blödsinn, denn damit gesteht die Regierung ein, dass die Bankenaufsicht noch immer nicht auf Trab gebracht wurde, um erforderlichenfalls zu intervenieren.
Meine Kritik an Ackermann wäre anderer Art: Wie beriet die Deutsche Bank ihre Kunden? Und wie viele Kunden wurden ärmer, ohne dass ihnen die Risiken analysiert und dargelegt waren, und für die es keine "Hilfspakete" gibt? Wie viele Milliarden eingesammelte Gelder versenkte auch dieses Bankhaus, dessen Chef sich nicht schämen mag? Wie entwickelten sich die Vermögen der Beratenen und der Berater? Dann muss er sich vielleicht doch schämen, aber aus anderen Gründen und mit anderen Konsequenzen als durch die möglichst zu vermeidende Inanspruchnahme des staatlichen Hilfspaketes.

-markus rabanus- Diskussion

Freitag, Oktober 17, 2008

Finanzmarktkrise: Deutscher Bundestag und Bundesrat stimmen 500-Milliarden-Euro-Rettungspaket zu

Berlin (Deutschland), 17.10.2008 – Der Deutsche Bundestag und die Länderkammer, der Deutsche Bundesrat, stimmten heute dem von der Bundesregierung eingebrachten Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der internationalen Krise des Finanzmarktes zu. Damit werden knapp 500 Milliarden Euro freigegeben, die für Bürgschaften in Höhe von rund 400 Milliarden Euro und direkte Beteiligungen oder Stützungen bei Banken in Höhe von etwa 80 Milliarden Euro vorgesehen sind. Die direkte Intervention des Staates in einer solchen Größenordnung in die Privatwirtschaft ist ein bisher einmaliger Vorgang in der jüngeren Geschichte. Inwieweit die genannten 400 Milliarden Euro an Bürgschaften tatsächlich abgerufen werden, ist noch unklar. Die Finanzexperten der Bundesregierung rechnen derzeit mit fünf Prozent, also 20 Milliarden Euro, die als Belastung auf die öffentlichen Haushalte zukommen werden.
In der Abstimmung im Bundesrat wurde das Rettungspaket einstimmig angenommen. Der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) warb vor dem Bundesrat für die Bundesregierung noch einmal für die Zustimmung der Länder zu dem Finanzpaket, das auch die Bundesländer finanziell in einem Umfang von 35 Prozent am Gesamtvolumen belasten wird. Die Gelder sollen vor allem dazu dienen, den so genannten Interbankenmarkt, also den Kapitalverkehr zwischen den Geld- und Kreditinstituten wieder in Gang zu bringen, der durch die Finanzkrise ins Stocken geraten war. Die finanzielle Belastung der Bundesländer soll jedoch 7,7 Milliarden Euro nicht übersteigen. Im Gegenzug erhalten die Bundesländer größere Mitspracherechte bei der Ausgestaltung der geplanten Maßnahmen.
Zuvor hatte der Deutsche Bundestag nach zum Teil kontrovers geführter Debatte dem Rettungspaket für den Finanzsektor mit den Stimmen der Koalition sowie der FDP zugestimmt. Grüne und Linke stimmten dagegen. In namentlicher Abstimmung haben 476 Abgeordnete für die Maßnahmen gestimmt, 99 stimmten dagegen. Ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Mehrere Redner hatten das unverantwortliche Geschäftsgebaren der Bankmanager angeprangert und Opfer von ihnen verlangt. Peter Struck, Fraktionsvorsitzender der SPD, forderte die Bankmanager auf, von „ihrem hohen Ross“ zu steigen. Er fügte hinzu: „Die Arroganz der Banker wird ein für allemal zu Ende sein müssen.“ Auch der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder sprach die Erwartung aus, dass die Manager der betroffenen Banken sich „mit geringeren Bezügen“ zufrieden geben müssten. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast bezeichnete das Rettungspaket als „500-Milliarden-Euro-Blankoscheck“ für die Banken. Damit werde das Parlament seiner Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler nicht gerecht.
Bereits am Montag soll das Gesetzespaket in Kraft treten. Die Gesetzesvorlagen waren in dieser Woche im Eilverfahren durch die parlamentarischen Gremien gebracht worden. Unmittelbar nach der Verabschiedung im Bundesrat war der Gesetzestext per E-Mail zurück an die Bundesregierung geschickt worden, wo es auf Büttenpapier gedruckt und per Bote an Finanzministerium, Bundeskanzleramt und dem Bundespräsidialamt zugestellt wurde. Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete das Eilgesetz (laut Financial Times Deutschland um 15:18 Uhr), so dass es schon am Samstag in Kraft treten kann. Am Montagmorgen muss dann nur noch das Bundeskabinett eine entsprechende Ausführungsverordnung erlassen, damit das Gesetz Grundlage staatlichen Handelns werden kann. +wikinews+
  • Diskussion
  • Montag, Oktober 06, 2008

    Regierung bürgt mit 35 Mrd. Euro gegen die Panik?

    Es geht um die Katze im Sack. Gefräßiger als das verkündete "Rettungspaket". Vielleicht war es gar nicht geschnürt, sondern sollte nur die Börsenwoche in den Samstag retten, ohne dass ein "Schwarzer Montag" folgt. Der späte Sonntag bescherte ein neues "Rettungspaket": Der Steuerzahler haftet jetzt mit 35 Mrd. Euro für ein Risiko, das er nicht kennt, um ein anderes Risiko zu vermeiden, das er ebenfalls nicht kennt, welches aber größer sei.
    Da der Steuerzahler in beiden Fällen haften würde, kann er folglich kaum fordern, etwas für seine Bürgschaft zu bekommen, wie es gewöhnlich wäre.
    Ob das gut geht? Bis zur nächsten bitteren Wahrheit, die hochwahrscheinlich längst in den Startlöchern steht. Nur sollen/dürfen die Bürger ihre Woche nicht an den Bankschaltern starten, denn zu rasch wären die knappen Kassen leer. Also musste ein Versprechen her - und die um unsere Psyche besorgten ARD-Tagesthemen titeln:

    "Staat garantiert für private Spareinlagen" - Jedermann versteht gern, was er hören will, aber versprochen haben Merkel und Steinbrück nur, dass sie sich mühen werden.
    Doch wenn es tatsächlich "garantiert" worden wäre, dann fragt sich, wer der "Staat" ohne den Steuerzahler ist?
    Also soll der Steuerzahler dann noch zusätzlich bürgen für die Spareinlagen von Ackermännern? Gewaltige Sparkonten müssten das sein, denn wer so viel arbeitet wie solche, die 5.000 Euro pro Stunde verdienen, kann kaum noch die Kraft und Zeit haben, das Verdiente auszugeben - aber vielleicht auf die Kaimaninseln zu transferieren. Merkel und Steinbrück versprachen nun endlich auch "Haftung": Ausreiseverbot für die Börsenhaie? Und China würde sich mit Asylanträgen aus der Hochfinanz brüsten.

    So weit ist es nicht. Im Moment gilt es, gedämpften Optimismus zu verbreiten: "Das Rettungspaket steht! Der Staat garantiert die Sparanlagen!" Damit nicht genug an Gönnerlaune, denn man einigte sich auch eine "Kindergelderhöhung!" - Wir scheinen im Geld zu schwimmen. Und notfalls druckt man es nach, denn die EU will den Stabilitätspakt aufweichen, auf dem Oktoberfest der G8 werden sie sich darin bestärken.

    Im Osten ging die Sonne auf. Und mit ihr die Börse in Tokio. Der Nikkei ist auf Talfahrt. Die japanische Zentralbank schießt den 14. Handelstag in Folge Milliarden in den Geldmarkt, aber die Banken leihen einander kein Geld, trauen einander und auch den "Rettungspaketen" nicht.

    "Die Hoffnung stirbt zuletzt", heißt ein Spruch, der den Dümmeren gilt, aber die Dummen hinterfragen ja nichts, während die Klügeren längst wissen, handeln oder verweigern, weshalb die entscheidende Frage ist, ob sozial oder rücksichtslos, ob statthaft oder strafbar. Das hätte die Politik zu regeln. Zugunsten der Schwächeren, wenn überhaupt der Stärkeren.

    -markus rabanus- >> Diskussion

    Freitag, Dezember 29, 2006

    Start für das Unternehmensregister

    Berlin, 29.12.2006 Presseerklärung

    Am 1. Januar 2007 nimmt das neue Unternehmensregister seinen Betrieb auf. Damit wird die Unternehmenspublizität deutlich verbessert, jedermann kann die veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten über eine zentrale Seite im Internet einsehen. Zugleich wird das das deutsche Handelsregistersystem grundlegend modernisiert.

    Im Einzelnen gibt es folgende Änderungen:

    1. Unternehmensregister
    Unter www.unternehmensregister.de können ab dem 1. Januar 2007 wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen („one stop shopping“). Das umfasst auch den Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern und zu den veröffentlichten Jahresabschlüssen. Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr wird künftig nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen müssen, um die wesentlichen publizitätspflichtigen Angaben über ein Unternehmen zu erhalten.

    Da das Unternehmensregister rein elektronisch geführt wird, werden die Zulieferungspflichtigen (die Landesjustizverwaltungen, die veröffentlichungspflichtigen Unternehmen oder die von diesen Beauftragten sowie der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers) die Daten auch bereits elektronisch an das Unternehmensregister übermitteln. Über die Einzelheiten der Übermittlung wird der Betreiber des Unternehmensregisters (dies ist die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH) unter www.unternehmensregister.de informieren.

    2. Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
    Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Zur Beschleunigung der Eintragungsverfahren ist unter anderem vorgesehen, dass über Anmeldungen zur Eintragung grundsätzlich „unverzüglich“ zu entscheiden ist; zudem werden die Ausnahmen vom Erfordernis eines Kostenvorschusses erweitert.

    Weil die Register elektronisch geführt werden, werden Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht ─ eine preiswerte und für jeden Interessenten aus dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht zugängliche Form. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 wird die Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen.

    3. Offenlegung der Jahresabschlüsse
    Für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse sind nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig. Damit werden die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut. Die Unterlagen der Rechnungslegung sind künftig ebenfalls elektronisch einzureichen; daneben ist für eine Übergangszeit bis Ende 2009 auch eine Einreichung in Papierform möglich. Über die Einzelheiten der Einreichung der Jahresabschlussunterlagen informiert der elektronische Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de.

    Mittwoch, Dezember 14, 2005

    Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert

    Unrecht Gut gedeihet nicht: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert
    Presseerklärung - Berlin, 14. Dezember 2005

    Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten beschlossen.
    „Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen. Kriminelle Gewinne müssen deshalb wirksam abgeschöpft und vorrangig den Opfern zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis hat in diesem Bereich in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht und damit einen wichtigen Beitrag insbesondere auch zur Bekämpfung der durch Gewinnstreben gekennzeichneten Organisierten Kriminalität geleistet. Mit dem Gesetzentwurf werden wir die Instrumentarien weiter verbessern. Das kommt den Opfern zu Gute und dient einer effektiven Strafrechtspflege“, sagte Zypries.

    Kernstück des Entwurfs ist ein Auffangrechtserwerb des Staates: Nach geltendem Recht kann nicht in allen Fällen verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den Täter zurückfallen. Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche nicht, müssen die Vermögenswerte, die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorläufig sichergestellt wurden, grundsätzlich wieder an den Täter heraus gegeben werden. Dies ist unbefriedigend. Der Gesetzentwurf schafft in diesen Fällen Abhilfe, indem er ein Verfahren für einen späteren Auffangrechtserwerb des Staates bereitstellt, wenn die Opfer ihre Ansprüche nicht binnen drei Jahren nach der Verurteilung des Täters geltend machen.

    Beispiele:

    • Ein Täter betrügt zahlreiche Personen um geringe Geldbeträge, zum Beispiel durch den verschleierten Verkauf minderwertigen Fleisches. Er erzielt dadurch einen beträchtlichen Gewinn, der von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Geschädigten sichergestellt wird. Die Geschädigten sehen im Hinblick auf ihren jeweils relativ geringen Schaden davon ab, gegen den Betrüger gerichtlich vorzugehen und einen Titel zu erwirken.

    • Der Betrüger hat jeweils große Schadenssummen "ergaunert", etwa durch falsche Angaben über Kapitalanlagen. Die Geschädigten machen ihre Ansprüche aber nicht geltend, weil es sich bei dem von ihnen eingesetzten Vermögen jeweils um "Schwarzgeld" (unversteuerte Einnahmen) handelte.

    Lösung:
    Geltendes Recht: Weil die Ersatzansprüche der Geschädigten Vorrang haben, kann das betrügerisch erlangte Vermögen jeweils nicht zugunsten des Staates für verfallen erklärt werden. Konsequenz: Das sichergestellte Vermögen muss dem Täter spätestens drei Monaten nach der Verurteilung wieder zurückgegeben werden.

    Künftige Regelung: Die Geschädigten haben drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das sichergestellte Vermögen zu betreiben. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Verurteilung des Täters im Strafverfahren. Unterlassen dies die Geschädigten, so fällt das sichergestellte Vermögen nach Ablauf der drei Jahre an den Staat (sog. Auffangrechtserwerb des Staates).

    Der Entwurf sieht ferner vor, dass die Ansprüche der Opfer grundsätzlich Vorrang gegenüber denen sonstiger Gläubiger des Täters erhalten. Außerdem wird die Information der Opfer verbessert: Sind die Opfer persönlich noch unbekannt, z.B. bei einer groß angelegten Betrugskampagne, kann die Staatsanwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) mitteilen, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen des Beschuldigten ergangen sind. Daneben enthält der Entwurf zahlreiche Detailverbesserungen im Verfahrensrecht, z.B. werden die Zuständigkeiten klarer und praxisnäher ausgestaltet.

    Mittwoch, November 30, 2005

    www.aktionärsforum.de

    Presseerklärung - Berlin, 30. November 2005

    Am 1. Dezember 2005 tritt die Aktionärsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Dann können Aktionäre im Internet unter den Adressen www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de sowie www.aktionärsforum.de (sofern der verwendete Browser dies technisch unterstützt) zu einem gemeinsamen aktienrechtlichen Antrag oder zur Ausübung des Stimmrechts in einer Hauptversammlung aufrufen.

    „Das Aktionärsforum ist die konsequente Antwort des Gesellschaftsrechts auf die Veränderungen der Kapitalmärkte: Die Aktien vieler Gesellschaften befinden sich in breiterem Streubesitz als früher. Gleichzeitig stellen wir eine zunehmende Internationalisierung der Anteilseigner fest. Hier bieten die modernen Informationstechnologien neue Möglichkeiten, die Kommunikation zwischen den Aktionären zu erleichtern. Das verbessert die Kontrolle durch die Aktionäre“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

    Mit dem Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), das zum 1. November 2005 in Kraft getreten ist, wurde das Aktionärsforum als eine neuartige elektronische Plattform im Internet geschaffen. Die Bundesministerin der Justiz hat jetzt die dazugehörige Aktionärsforumsverordnung erlassen. Damit kann das Aktionärsforum voll funktionsfähig an den Start gehen. Aktionäre und Aktionärsvereinigungen können sich beim Aktionärsregister registrieren und anschließend Aufrufe an Mitaktionäre platzieren. Sie können dabei Adressen (insbesondere E-Mail-Adressen) angeben, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Eine Begründung für das Aktionärsbegehren darf im Forum nicht angegeben werden. Dazu kann der Aktionär aber auf seine Internetseite verweisen, die eine nähere Begründung enthält. Die betroffenen Gesellschaften können ihrerseits im Aktionärsforum einen Hinweis auf ihre Website platzieren, und dort dem Aufruf entgegentreten oder eine Gegendarstellung abgeben. Das Forum selbst dient nicht zur Auseinandersetzung über Inhalte, sondern ist eine reine elektronische „Pinwand“ um anderen Aktionären die Kontaktaufnahme und anschließende gemeinsame Aktion zu ermöglichen.

  • Diskussionen
  • Dienstag, Dezember 07, 2004

    Mehr Verbraucherschutz beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen

    Presseerklärung - Berlin, 7. Dezember 2004

    Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen tritt am 8. Dezember 2004 in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher in deutsches Recht um.
    Ab morgen ist besser geschützt, wer Kredite per Post aufnimmt, eine Versicherung oder einen Rentenvertrag im Internet abschließt oder eine Geldanlage per Fax erwirbt. Die Anbieter sind zu umfassender Information verpflichtet. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern steht grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht – wie auch im Versandhandel – zu. „Die neuen Vorschriften stärken das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Finanzgeschäften am Telefon oder per Mausklick“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Anbieter von Finanzdienstleistungen im Fernabsatz können sich nun auf europaweit einheitliche Anforderungen einstellen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Chancen moderner Informationstechnologien wirklich genutzt werden können.“

    Die bisher geltenden Vorschriften über Fernabsatzverträge klammerten nach der „allgemeinen“ Fernabsatzrichtlinie von 1997 Finanzdienstleistungen aus. Die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und ihre Umsetzung schließen eine Lücke im Verbraucherschutz. In der Praxis stellt sich eine von den neuen Vorschriften erfasste Transaktion ab morgen wie folgt dar:

    Ein Verbraucher will im Internet ein Sparkonto eröffnen. Er erhält vor Vertragsschluss umfassende Informationen vom Anbieter, z. B. zu Ansprechpartnern, Produkt (z. B. Zinssätze, Kündigungsfristen) und Vertragsmodalitäten. Diese Informationen werden dem Verbraucher auch in Textform – mittels Papier oder E-Mail – mitgeteilt. Selbstverständlich gelten sonstige Anforderungen an das Geschäft, bei einer Kontoeröffnung etwa hinsichtlich der Identifizierung, weiter.

    Der Verbraucher kann den Vertrag grundsätzlich binnen zwei Wochen widerrufen. Hat er allerdings nicht alle Informationen ordnungsgemäß erhalten, besteht sein Widerrufsrecht unbegrenzt. Hat der Verbraucher den Widerruf fristgemäß erklärt, wird der Vertrag rückabgewickelt. Wenn der Verbraucher in dem genannten Beispiel bereits Beträge auf das Konto eingezahlt hat, erhält er diese zurück. Sollte ein Verbraucher ein Darlehen aufgenommen haben, muss er den Kreditbetrag zurückzahlen; die zwischenzeitlich angefallenen Kreditzinsen muss er allerdings nur dann bezahlen, wenn er zuvor darauf hingewiesen worden ist.

    Kein Widerrufsrecht hat ein Verbraucher, der etwa Aktien oder andere handelbare Wertpapiere per Telefon oder im Internet gekauft hat. Denn deren Preis unterliegt auf dem Finanzmarkt Schwankungen, die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Das Widerrufsrecht soll den Verbraucher nur vor übereilter Entscheidung schützen, ihm jedoch nicht Gelegenheit zu Spekulationen geben. Der Verbraucher kann den Vertrag auch dann nicht widerrufen, wenn er bereits beiderseitig erfüllt worden ist und der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt hat.

    Sollten Streitigkeiten aus dem Geschäft entstehen, kann der Verbraucher eine Schlichtungsstelle anrufen. Diese wird bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet; einbezogen werden auch die Verbände des Kreditgewerbes, die bisher bei der Schlichtung von Streitigkeiten aus Überweisungen beteiligt waren. Damit wird das aus dem Überweisungsbereich bewährte Streitbeilegungsmodell weiter ausgedehnt.
    Auch wenn Versicherungsverträge im Fernabsatz – z. B. am Telefon oder durch E-Mail – abgeschlossen werden, sind die Informationspflichten zu beachten; dies wird durch Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Bei nicht vollständiger oder fehlerhafter Information kann der Versicherungsnehmer den Vertrag auch nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist widerrufen, sofern er noch keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat. Die für das erste Jahr gezahlten Prämien und die auf die Zeit nach dem Widerruf entfallenden Prämien sind dann zurück zu erstatten. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Fernabsatz von Versicherungen erfolgt die außergerichtliche Streitschlichtung durch die Versicherungsombudsmänner.

    Versandkunden tragen Rücksendekosten bei Ware bis 40 Euro
    Das Gesetz ändert auch die bisherige Regelung zu den Rücksendekosten im Versandhandel bei Ausübung des Widerrufsrechts. Nunmehr können den Bestellern die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis die Besteller die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht haben. Eine Belastung mit den Rücksendekosten ist jedoch ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. „Die neue Regelung verhindert, dass einzelne Kunden Ware in großem Stil bestellen, um sie dann postwendend zurückzuschicken“, erläuterte Zypries.

    Freitag, November 22, 2002

    Zypries: Überschuldete Verbraucher nutzen rechtliche Möglichkeiten für einen Neubeginn

    Presseerklärung, Berlin, am 22. November 2002

    Das Statistische Bundesamt hat heute bekannt gegeben, dass von den 47.282 Insolvenzen in Deutschland in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 25.697 Insolvenzen von Privatpersonen waren.
    "Die Zahl der Privatinsolvenzen macht zwei Dinge deutlich: zum einen nutzen hochverschuldete Menschen das Verfahren, um einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen. Zum anderen belegen die ansteigenden Zahlen bei den Privatinsolvenzen, dass die Möglichkeit zum Neuanfang verstärkt genutzt wird, seit die Bundesregierung mit der am 01.12.2001 in Kraft getretenen Änderung des Insolvenzrechts die Stundung der Verfahrenskosten ermöglicht hat. Natürliche Personen können nun, auch wenn sie mittellos sind, einen Insolvenzantrag über ihr privates Vermögen stellen. Sie können dann nach Ablauf einer sechsjährigen "Wohlverhaltensphase" von ihren restlichen Schulden befreit werden. Wurde bisher die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen, wenn die Verfahrenskosten nicht aufgebracht werden konnten, so scheitert ein Antrag auf Privatinsolvenz nun nicht mehr an der Mittellosigkeit des Schuldners. Die Schuldner können nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wirtschaftlich neu beginnen und die gestundeten Verfahrenskosten zu einem späteren Zeitpunkt abzahlen, wenn sich ihre wirtschaftliche Situation konsolidiert hat", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.