Freitag, Dezember 23, 2005

IWF: Schuldenerlass für die ärmsten Länder der Erde

Washington, D. C. (Vereinigte Staaten), 23.12.2005 – Der Internationale Währungsfonds (IWF) gab gestern einen Schuldenerlass für 19 der 20 ärmsten Länder der Erde bekannt. Auf ihrem Gipfeltreffen in Gleneagles hatten die Regierungschefs der führenden Industrienationen und Russlands beschlossen, einen solchen Schuldenerlass herbeizuführen.

Der Beschluss, dem nun das Exekutivdirektorium des IWF zugestimmt hat, umfasst ein finanzielles Volumen von 3,3 Milliarden US-Dollar. Diesen Betrag schulden die ärmsten Länder dem IWF, der Weltbank sowie der Afrikanischen Entwicklungsbank. Durch den Schuldenerlass soll diesen Ländern der finanzielle Spielraum zur Entwicklung ihrer Wirtschaft gegeben werden. Der Beschluss steht im Zusammenhang mit den Entwicklungszielen der Vereinten Nationen, die bis zum Jahre 2015 eine Halbierung der weltweiten Armut vorsehen.

In den Genuss des Schuldenerlasses, der am 1. Januar 2006 in Kraft tritt, gelangen zunächst die folgenden vorwiegend afrikanischen Länder: Benin, Burkina Faso, Äthiopien, Ghana, Madagaskar, Mali, Mosambik, Niger, Ruanda, Senegal, Tansania, Uganda und Sambia. Vier mittel- bzw. südamerikanische Länder gehören ebenfalls dazu: Bolivien, Guyana, Honduras, Nicaragua, außerdem die asiatischen Länder Kambodscha und Tadschikistan.

Bilaterale Schulden sind von diesem Schuldenerlass ausgenommen, ebenso wie Schulden bei anderen Banken und Organisationen neben dem IWF, der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank. Mauretanien, das zu den 20 ärmsten Ländern der Erde gehört, muss noch nachweisen, dass die durch den Schuldenerlass eingesparten Gelder tatsächlich für die Armutsbekämpfung eingesetzt werden. Es sei möglich, so Rodrigo Rato, Generaldirektor des IWF, dass weiteren Ländern die Schulden erlassen werden. Diese müssten jedoch noch weitere Fortschritte aufweisen.

Zu den Ländern, denen eventuell ebenfalls die Schulden erlassen werden, zählen Burundi, die Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Komoren, Malawi, Myanmar, Laos, Liberia, die Republik Kongo, Sao Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Togo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik. Dazu wurden aber noch keine Beschlüsse gefasst.

Die Hilfsorganisation Oxfam begrüßte die Entscheidung des IWF, fordert aber einen umfangreicheren Schuldenerlass. Weitere 60 Länder benötigten ebenfalls einen Schuldenerlass, um die Armut zu bekämpfen, sagte Max Lawson, ein Sprecher der Hilfsorganisation. +wikinews+

Mittwoch, Dezember 14, 2005

Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert

Unrecht Gut gedeihet nicht: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert
Presseerklärung - Berlin, 14. Dezember 2005

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten beschlossen.
„Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen. Kriminelle Gewinne müssen deshalb wirksam abgeschöpft und vorrangig den Opfern zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis hat in diesem Bereich in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht und damit einen wichtigen Beitrag insbesondere auch zur Bekämpfung der durch Gewinnstreben gekennzeichneten Organisierten Kriminalität geleistet. Mit dem Gesetzentwurf werden wir die Instrumentarien weiter verbessern. Das kommt den Opfern zu Gute und dient einer effektiven Strafrechtspflege“, sagte Zypries.

Kernstück des Entwurfs ist ein Auffangrechtserwerb des Staates: Nach geltendem Recht kann nicht in allen Fällen verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den Täter zurückfallen. Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche nicht, müssen die Vermögenswerte, die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorläufig sichergestellt wurden, grundsätzlich wieder an den Täter heraus gegeben werden. Dies ist unbefriedigend. Der Gesetzentwurf schafft in diesen Fällen Abhilfe, indem er ein Verfahren für einen späteren Auffangrechtserwerb des Staates bereitstellt, wenn die Opfer ihre Ansprüche nicht binnen drei Jahren nach der Verurteilung des Täters geltend machen.

Beispiele:

• Ein Täter betrügt zahlreiche Personen um geringe Geldbeträge, zum Beispiel durch den verschleierten Verkauf minderwertigen Fleisches. Er erzielt dadurch einen beträchtlichen Gewinn, der von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Geschädigten sichergestellt wird. Die Geschädigten sehen im Hinblick auf ihren jeweils relativ geringen Schaden davon ab, gegen den Betrüger gerichtlich vorzugehen und einen Titel zu erwirken.

• Der Betrüger hat jeweils große Schadenssummen "ergaunert", etwa durch falsche Angaben über Kapitalanlagen. Die Geschädigten machen ihre Ansprüche aber nicht geltend, weil es sich bei dem von ihnen eingesetzten Vermögen jeweils um "Schwarzgeld" (unversteuerte Einnahmen) handelte.

Lösung:
Geltendes Recht: Weil die Ersatzansprüche der Geschädigten Vorrang haben, kann das betrügerisch erlangte Vermögen jeweils nicht zugunsten des Staates für verfallen erklärt werden. Konsequenz: Das sichergestellte Vermögen muss dem Täter spätestens drei Monaten nach der Verurteilung wieder zurückgegeben werden.

Künftige Regelung: Die Geschädigten haben drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das sichergestellte Vermögen zu betreiben. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Verurteilung des Täters im Strafverfahren. Unterlassen dies die Geschädigten, so fällt das sichergestellte Vermögen nach Ablauf der drei Jahre an den Staat (sog. Auffangrechtserwerb des Staates).

Der Entwurf sieht ferner vor, dass die Ansprüche der Opfer grundsätzlich Vorrang gegenüber denen sonstiger Gläubiger des Täters erhalten. Außerdem wird die Information der Opfer verbessert: Sind die Opfer persönlich noch unbekannt, z.B. bei einer groß angelegten Betrugskampagne, kann die Staatsanwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) mitteilen, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen des Beschuldigten ergangen sind. Daneben enthält der Entwurf zahlreiche Detailverbesserungen im Verfahrensrecht, z.B. werden die Zuständigkeiten klarer und praxisnäher ausgestaltet.

Donnerstag, Dezember 01, 2005

Europäische Zentralbank erhöht die Leitzinsen

Frankfurt am Main (Deutschland), 01.12.2005 – Die Europäische Zentralbank (EZB) gab heute eine Erhöhung der Leitzinsen um einen Viertelprozentpunkt von derzeit zwei Prozent auf 2,25 Prozent bekannt. Damit verteuern sich im Euro-Raum die Kreditzinsen. Die Maßnahme tritt am 6. Dezember 2005 in Kraft.

Auf einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Zentralbankrates in Frankfurt gab EZB-Präsident Jean-Claude Trichet diese Maßnahme bekannt. Damit solle das Vertrauen in die Geldwertstabilität in Europa gestärkt werden.

Die Finanzmärkte reagierten positiv auf die Nachricht. Der DAX zog auf über 5250 Punkte an, was den höchsten Stand nach dem April 2002 bedeutet. Einige Politiker und Gewerkschafter kritisierten den Schritt als zu früh. Die gerade anspringende Konjunktur könnte durch die Zinsanhebung gefährdet werden. Die deutsche Bundesregierung reagierte gelassen. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) kommentierte die geldpolitischen Beschlüsse der Zentralbank mit den Worten: „Ich erwarte keine negativen Folgen für die deutsche Konjunktur.“

Weitere zinspolitische Maßnahmen ließ EZB-Präsident Trichet zunächst offen. Allgemein wird jedoch nicht damit gerechnet, dass damit eine Zinserhöhungswelle durch die EZB eingeläutet werde.

Die EZB trifft ihre Entscheidungen auf Grund der Beobachtung der wichtigsten wirtschaftlichen Kennziffern. Für das Jahr 2006 rechnet die EZB mit einer Inflationsrate von 2,1 Prozent. Die Wachstumsprognose für die nächsten beiden Jahre liegt bei 1,9 Prozent. +wikinews+