In Anbetracht der Zweidrittelmehrheiten von Bundestag und Bundesrat, dürfte sich das Bundesverfassungsgericht äußerst schwer tun, sich den Beschwerdeführern anzuschließen.
Das Einstweilige Verfahren ist ein Folgenabschätzungsverfahren. Wie auch immer das Bundesverfassungsgericht entscheidet, erscheinen sind die Folgen beider Schiedsvarianten derart unüberschaubar, zumal von der Politik uns EZB wohl eher verschleiert, dass daran die richterliche Abwägung scheitern könnte. Nur wird das Bundesverfassungsgericht es sich nicht so leicht machen, wie es der Piratenpartei statthaft ist - und entscheiden: "Wir wissen es nicht." - Denn das käme einem Offenbarungseid zur Staatskrise gleich.
Wahrscheinlich ist, dass die obersten Richter zweigleisig fahren: Hauptsächlich das Gesetz durchwinken, nebensächlich mit Auflagen versehen, als könnten die über Makulatur hinaus greifen. - Jedenfalls ist das Bundesverfassungsgericht um seine Macht zum heutigen Schiedsspruch nicht zu beneiden.
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NACHTRAG: So schnell entscheidet das BVerfG nun doch nicht. Politik und "die Finanzmärkte" müssen sich dann mal in Geduld üben.
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Dienstag, Juli 10, 2012
Montag, Juni 29, 2009
Finanzhai Madoff zu 150 Jahren Haft verurteilt
Der ehemalige Finanzmakler und Vorsitzender des US-Technologiebörse NASDAQ, Bernard Lawrence „Bernie“ Madoff, war im Winter vergangenen Jahres unter dem Vorwurf des Betrugs festgenommen und gegen eine 10-Mio-Dollar-Kaution freigelassen worden. Im Prozess erklärte sich Madoff vollumfänglich geständig und wurde am 29.06.2009 für den Betrugsschaden von geschätzt 65 Mrd. Dollar zulasten vieler Privatpersonen und Institutionen zu irrsinnigen "150 Jahren Haft" verurteilt. In Deutschland ergeht es Betrügern und Veruntreuern mit einer Höchststrafe von 10 Jahren deutlich besser, wenn überhaupt bestraft wird, zumal es "systemisch" werden könnte. - Betroffenen und Beobachtern lässt es sich nur selten recht machen, je einschneidender die Fälle sind.
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Samstag, Januar 08, 2005
Unsicherheit beim Bankgeheimnis: Bekommt Deutschland den gläsernen Bankkunden
Berlin (Deutschland), 08.01.2005 – Zum 01.01.2005 trat das neue „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“, welches Ende 2003 verabschiedet wurde, in Kraft. Damit dürfen Finanzämter und sämtliche anderen Behörden, welche sich mit dem Einkommen der Bürger beschäftigen, bundesweit Bankdaten aller Kontoinhaber abfragen. Da das Einkommensteuerrecht eine Vielzahl von „Begriffen“ verwendet (neben den Begriffen „Einkommen“ und „Einkünfte“ etwa auch „Wohnung“, „Kindergeld“, „Arbeitnehmer“), ist wegen fehlender Begriffsbestimmungen nicht abschließend zu sagen, welche Behörden die Auskunftsersuche stellen dürfen. Diese umfassenden Überwachungsmöglichkeiten wurden politisch damit begründet, Geldflüsse von Terroristen rekonstruieren und die Geldwäsche der organisierten Kriminalität unterbinden zu können.
In den Paragrafen 93 Abs. 7, 8 und 93 b der Abgabenordnung finden sich Regelungen, die „das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger im Bereich ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Betätigung in erheblichem Maße beschränken“. So sieht es die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Das neue Gesetz erlaubt einen Zugriff auf Bankdaten, die von den Banken bereits seit April 2003 zur Aufdeckung illegaler Finanztransaktionen vor allem zur Terrorismusbekämpfung nach § 24 c des Kreditwesengesetzes vorgehalten werden müssen. Wichtig ist es zu erwähnen, dass Kontostände in diesem Rahmen allerdings nicht abgefragt werden dürfen. Lediglich auf Kontostammdaten der Kunden und sonstigen Verfügungsberechtigten wie Name, Geburtsdatum und auf Kontonummern erhalten Finanz-, Sozial- und andere Ämter Zugriff. Die Bürger werden allerdings nicht über die Weitergabe ihrer Bankdaten informiert.
Laut Datenschützern fehlt bei diesen neuen Regelungen eindeutig die Transparenz. Dem Bürger stehe schließlich ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu. Und dazu gehöre auch, dass sie die Gelegenheit haben müssten, solche Datensammeleien gerichtlich überprüfen zu lassen. (Volkszählungsurteil, BVerfGE 65, 1, 70). +wikinews+
In den Paragrafen 93 Abs. 7, 8 und 93 b der Abgabenordnung finden sich Regelungen, die „das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger im Bereich ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Betätigung in erheblichem Maße beschränken“. So sieht es die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Das neue Gesetz erlaubt einen Zugriff auf Bankdaten, die von den Banken bereits seit April 2003 zur Aufdeckung illegaler Finanztransaktionen vor allem zur Terrorismusbekämpfung nach § 24 c des Kreditwesengesetzes vorgehalten werden müssen. Wichtig ist es zu erwähnen, dass Kontostände in diesem Rahmen allerdings nicht abgefragt werden dürfen. Lediglich auf Kontostammdaten der Kunden und sonstigen Verfügungsberechtigten wie Name, Geburtsdatum und auf Kontonummern erhalten Finanz-, Sozial- und andere Ämter Zugriff. Die Bürger werden allerdings nicht über die Weitergabe ihrer Bankdaten informiert.
Laut Datenschützern fehlt bei diesen neuen Regelungen eindeutig die Transparenz. Dem Bürger stehe schließlich ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu. Und dazu gehöre auch, dass sie die Gelegenheit haben müssten, solche Datensammeleien gerichtlich überprüfen zu lassen. (Volkszählungsurteil, BVerfGE 65, 1, 70). +wikinews+
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