Presseerklärung des Bundesverbandes Dt. Banken
15. September 2008 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat über die Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft, ein Kreditinstitut mit Sitz in Frankfurt am Main, ein Moratorium gemäß § 46 a KWG und damit die Schließung der Schalter für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.
Man habe das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern. Dem Institut drohe die Zahlungsunfähigkeit, nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt hätten (Chapter 11) beziehungsweise in Großbritannien unter Verwaltung (administration) gestellt worden seien.
Die Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft ist der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zugewiesen. Die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe sind bis zur Sicherungsgrenze von 285.105.000 € pro Einleger geschützt.
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. wird, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht feststellen sollte, dass die Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft nicht in der Lage ist, die bei ihr unterhaltenen Einlagen zurückzuzahlen, sich mit den Einlegern in Verbindung setzen mit dem Ziel, diese kurzfristig zu entschädigen.
Wertpapierdepots werden vom Moratorium nicht erfasst. Über sie kann weiterhin verfügt werden, sofern der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen.
Montag, September 15, 2008
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