Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) und dem Risikobegrenzungsgesetz in der zweiten Lesung zugestimmt. Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Nicolette Kressl:
"Heute ist ein guter Tag für den Finanzplatz Deutschland. Das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) und das Risikobegrenzungsgesetz sind Ausdruck der ausbalancierten Finanzmarktpolitik der Bundesregierung.
Wir wollen die Chancen nationaler und internationaler Finanzmärkte [Glossar] nutzen. Gleichzeitig müssen wir versuchen, die damit verbunden Risiken so weit wie möglich zu begrenzen. Ich bin überzeugt: Für einen starken Finanzplatz Deutschland müssen wir beiden Anforderungen Rechnung tragen.
Zukünftig werden gezielt Wagniskapitalbeteiligungen in jungen, nicht-börsen-notierten Unternehmen steuerlich gefördert. Denn ohne die Gründung neuer Unternehmen als Impulsgeber und Innovationsträger kann sich Deutschland auf Dauer im weltweiten Standortwettbewerb nicht behaupten.
Die Bundesregierung setzt dabei bewusst nicht bei der gesamten Private-Equity-Branche an, sondern genau dort, wo der Markt alleine nicht genügend Kapital bereitstellt: Bei der Frühphasenfinanzierung innovativer Unternehmen.
Gleichzeitig schaffen wir mit dem Risikobegrenzungsgesetz mehr Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Kapitalmarkt. So erhalten zum Beispiel Unternehmensbelegschaften bei Übernahmen deutlich mehr Informationsrechte.
Zusätzlich stärken wir den Verbraucherschutz bei Kreditverkäufen. Insgesamt ist das Risikobegrenzungsgesetz somit auch ein wichtiger Beitrag, für mehr Vertrauen der Menschen in die Finanzmärkte."