Mittwoch, September 17, 2008

Verbands-PE zum Einlagensicherungsfonds

Zu den aktuellen Mutmaßungen über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. erklärt der Bankenverband

17. September 2008 - Durch aktuelle Presseberichte ist ein falsches Bild über die Leistungsfähigkeit der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes deutscher Banken entstanden. Der Einlagensicherungsfonds befindet sich keinesfalls in einer Notlage. Er wird auch weiterhin wie in den vergangenen drei Jahrzehnten bei Einlagensicherungsfällen die geschützten Einlagen entschädigen.

Die in Presseberichten hergestellte Gleichsetzung der Summe geschützter Einlagen mit der beim Einlagensicherungsfonds verbleibenden Schadenssumme ist sachlich falsch. Ist ein Entschädigungsfall durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt, wird der Einlagensicherungsfonds die geschützten Einlagen entschädigen und benötigt dafür die entsprechende Liquidität. Im Wege der nachfolgenden Verwertung der Assets der insolventen Bank fließt in der Regel der deutlich größere Teil davon wieder zurück. Aufgrund der hohen Verwertungsquote ist der letztendlich beim Einlagensicherungsfonds verbleibende Schaden also deutlich geringer als die Summe der geschützten Einlagen.

Im Falle der Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft hat die BaFin am 15. September 2008 ein Moratorium und damit die Schließung der Schalter für den Kundenverkehr angeordnet. Wertpapierdepots werden vom Moratorium nicht erfasst. Über sie kann weiterhin verfügt werden, sofern der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen. Die BaFin hat noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob überhaupt ein Entschädigungsfall ausgesprochen wird. Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe sind bis zur Sicherungsgrenze von 285.105.000 € pro Einleger geschützt.