Montag, Februar 14, 2005

Schröder kritisiert Deutsche Bank

Frankfurt am Main (Deutschland), 14.02.2005 - Bundeskanzler Gerhard Schröder hat sich erstmals in die Debatte um den geplanten Arbeitsplatzabbau bei der Deutschen Bank eingeschaltet. Konzernchef Josef Ackermann hat angekündigt, dass man Personal abbauen will, um die Kapitalrendite auf 25 Prozent zu steigern. Der Zeitung „Welt am Sonntag“ sagte der Bundeskanzler, „dass derart formalisierte Unternehmensziele immer problematisch sind“.

Gerhard Schröder erinnerte an die Philosophie des früheren Vorstandsvorsitzenden Alfred Herrhausen, der neben Maximalprofit auch die sozialen Pflichten der Bank, dem Volk und der Belegschaft gegenüber, gesehen hat. „Ich empfehle den Herren, die derzeit das Unternehmen führen, sich diese Philosophie noch einmal zu Gemüte zu führen“. Eine Bank müsse sich „auch in einem kulturellen und sozialen Umfeld bewegen, wenn sie erfolgreich bleiben will“.

Gesamtmetallpräsident Martin Kannegiesser hat in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ an die Konzerne appelliert, zunächst andere Möglichkeiten zu nutzen, bevor man Arbeitsplätze in Deutschland streicht oder ins Ausland verlegt. „Eine zeitlang niedrigere Renditen und Gewinne zu akzeptieren“, sei notfalls wichtiger. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sieht das anders. Er sagte im Deutschlandfunk: „Eine Voraussetzung, um der sozialen Verantwortung gerecht zu werden, ist für jedes Unternehmen eine ausreichende Gewinnerzielung.“ Es habe 2004 zwar gute Renditen gegeben, die deutsche Wirtschaft allerdings habe mit Ertragsproblemen zu kämpfen gehabt. +wikinews+

Mittwoch, Februar 09, 2005

Anhörungen im US Kongress zu Bilanzierungsskandal bei Hypothekenhändler Fannie Mae

Washington D.C. (USA), 09.02.2005 - Im US-Kongress finden heute die ersten Anhörungen zum Bilanzierungsskandal des halbstaatlichen Hypothekenriesen Fannie Mae statt. Der Chefbuchprüfer der US-Börsenaufsicht SEC sagt vor einem Unterausschuss zu den Verbuchungspraktiken aus.

Die Aktien von Fannie Mae verloren im Vorfeld der Anhörungen am Dienstag 4,2 Prozent an Wert und fielen von 64,45 US-Dollar auf 61,86 US-Dollar an der New York Stock Exchange.

Im Dezember vermeldete die SEC Bilanzierungsverstöße des Hypothekengiganten und einen Wertberichtigungsbedarf von neun Milliarden US-Dollar. Hintergrund ist die falsche Bilanzierung eines über die Jahre entstandenen Geflechts an Derivaten. Der vorliegende Bericht der Aufsichtsbehörde kommt zu dem Schluss, dass das Management systematisch Bilanzen geschönt und Ausgaben vesteckt hat, um die eigenen Bonusziele zu erreichen.

Fannie Mae handelt eigentlich mit hypothekenverbrieften Anleihen. Deren Markt ist in den USA mittlerweile größer als jener für Staatsanleihen. Das Unternehmen kauft auf dem Zweitmarkt private Hypothekenkredite auf, und verkauft sie gebündelt als Anleihen. Der halbstaatliche Status begünstigt ein höheren Vertrauen in diese Anleihen was zu einem niedrigen Kupon führt.

Die Hypothekenzinsen fallen in den USA deshalb relativ niedrig aus, die Nachfrage ist dementsprechend hoch.

Zu dem Risiko hoher Hypothekenausfälle in einem Umfeld steigender Zinsen kommen bei Fannie Mae nun die derivatbedingten Außenstände hinzu. Neben der illegalen Verbuchungspraxis soll auch geklärt werden, weshalb Fannie Mae sich derart im Derivatgeschäft engagierte.

Die Finanzwelt fühlt sich an das schon Jahre zurückliegende LTCM-Debakel und die ENRON-Krise erinnert. Der rennomierte Hedge Fonds LTCM verlor 1998 4,5 Milliarden Dollar nachdem er sich mit Devisenoptionsgeschäften verspekulierte. Seine globale Verflechtung mit verschiedenen Finanzinstitutionen führte schließlich zu einer Rettung mit Überbrückungskrediten, initiiert durch die US Notenbank. Auch der Energieriese ENRON kam durch Finanzmanipulationen seines Derivategeschäfts in Bedrängnis und ging schließlich Pleite.

Die Entwicklungen bei Fannie Mae kamen jedoch nicht vollkommen unerwartet: Der amerikanische Notenbankchef Alan Greenspan forderte schon Anfang 2004 eine Verschuldungsobergrenze für die Hypothekenhändler. Er warnte vor den hohen Außenständen als einer Gefahr für das US Finanzsystem.

Die notwendigen Beschlüsse dazu hätte der Kongress fällen müssen. Dieser blieb aber im vergangenen Jahr untätig und muss sich nun mit den aktuellen Ereignissen beschäftigen.

Auch der erfolgreiche Investor Warren Buffett und ehemals reichste Mann der Welt wies schon 2003 in seinem jährlichen Brief an die Aktionäre auf die hohen Risiken des Derivatehandels im allgemeinen hin. Er warnte vor „Zeitbomben“ und „Massenvernichtungswaffen“ im Finanzsektor. Seiner Ansicht nach wird das Risiko einer Kettenreaktion durch Derivateprobleme weit unterschätzt. Für sein Unternehmen Berkshire Hathaway hatte er schon damals entschieden, das Derivategeschäft einer Tochtergesellschaft komplett abzuwickeln, nachdem kein Käufer dafür gefunden werden konnte. +wikinews+

Mittwoch, Februar 02, 2005

Banken wollen Finanzierung des Studiums erleichtern

Frankfurt am Main (Deutschland), 02.02.2005 – Bisher hatten Studenten bei den Banken und Sparkassen oftmals Probleme, Kredite zu erhalten. Um die künftige Studiengebühr zahlen zu können, werden aber etliche Studenten ohne Kredit nicht über die Runden kommen. Die KfW-Bankengruppe (KfW), deren Inhaber der Staat ist, möchte dies nun ändern und damit den Studenten helfen. Der Erhalt von Krediten soll erleichtert werden. Es werden separate Studienkredite angeboten. Damit soll der Lebensunterhalt der Studenten finanziert werden, nicht die Studiengebühr ansich.

Jeder Student bekommt dafür von der KfW maximal 650 Euro pro Monat. Der Kredit wird zu marktüblichen Konditionen verzinst und soll zurückgezahlt werden, sobald der Student fertig ist und Arbeit gefunden hat. +wikinews+

Samstag, Januar 08, 2005

Unsicherheit beim Bankgeheimnis: Bekommt Deutschland den gläsernen Bankkunden

Berlin (Deutschland), 08.01.2005 – Zum 01.01.2005 trat das neue „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“, welches Ende 2003 verabschiedet wurde, in Kraft. Damit dürfen Finanzämter und sämtliche anderen Behörden, welche sich mit dem Einkommen der Bürger beschäftigen, bundesweit Bankdaten aller Kontoinhaber abfragen. Da das Einkommensteuerrecht eine Vielzahl von „Begriffen“ verwendet (neben den Begriffen „Einkommen“ und „Einkünfte“ etwa auch „Wohnung“, „Kindergeld“, „Arbeitnehmer“), ist wegen fehlender Begriffsbestimmungen nicht abschließend zu sagen, welche Behörden die Auskunftsersuche stellen dürfen. Diese umfassenden Überwachungsmöglichkeiten wurden politisch damit begründet, Geldflüsse von Terroristen rekonstruieren und die Geldwäsche der organisierten Kriminalität unterbinden zu können.

In den Paragrafen 93 Abs. 7, 8 und 93 b der Abgabenordnung finden sich Regelungen, die „das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger im Bereich ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Betätigung in erheblichem Maße beschränken“. So sieht es die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Das neue Gesetz erlaubt einen Zugriff auf Bankdaten, die von den Banken bereits seit April 2003 zur Aufdeckung illegaler Finanztransaktionen vor allem zur Terrorismusbekämpfung nach § 24 c des Kreditwesengesetzes vorgehalten werden müssen. Wichtig ist es zu erwähnen, dass Kontostände in diesem Rahmen allerdings nicht abgefragt werden dürfen. Lediglich auf Kontostammdaten der Kunden und sonstigen Verfügungsberechtigten wie Name, Geburtsdatum und auf Kontonummern erhalten Finanz-, Sozial- und andere Ämter Zugriff. Die Bürger werden allerdings nicht über die Weitergabe ihrer Bankdaten informiert.

Laut Datenschützern fehlt bei diesen neuen Regelungen eindeutig die Transparenz. Dem Bürger stehe schließlich ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu. Und dazu gehöre auch, dass sie die Gelegenheit haben müssten, solche Datensammeleien gerichtlich überprüfen zu lassen. (Volkszählungsurteil, BVerfGE 65, 1, 70). +wikinews+

Montag, Dezember 20, 2004

Topmanager verurteilt – 300 Arbeitsplätze weg

Nürnberg (Deutschland), 20.12.2004 – Drei ehemalige Topmanager der Firmen Conradty Carbon und Conradty COVA mit Sitz in Röthenbach an der Pegnitz bei Nürnberg standen vor Gericht, nachdem im September und Oktober 2004 die gesamte Führungsebene der Firma Conradty inhaftiert wurde.

Die hochrangigen Chefs im Alter von 62, 64 und 66 Jahren wurden am 20. Dezember 2004 zu Haftstrafen von jeweils 21 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich müssen zwei der drei Manager 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Einer davon war der Vorstandsvorsitzende der Conradty AG. Ein weiteres Mitglied der Führungsmannschaft, ein Prokurist, wurde bereits vor einiger Zeit per Strafbefehl abgeurteilt.

Strafmildernd wurde ihnen zugerechnet, dass sie sich durch die betrügerischen Machenschaften nicht selbst bereichert haben. Alle drei handelten nachgewiesenermaßen im Auftrag ihres 72-jährigen Chefs, dem geschäftsführenden Gesellschafter Albert G., der wiederum sein Geld vor dem bevorstehenden Konkurs aus der Firmenbilanz herauslösen wollte.

So gesehen wird das Urteil als relativ harmlos angesehen. Albert G. wurde im Jahr 1991 als Unternehmensberater in die Firma Conradty geholt. Durch die weltweite Konjunkturkrise konnte aber auch er die Firma nicht mehr retten. Sobald die Ermittlungen gegen Albert G abgeschlossen sind, wird auch er vor Gericht gestellt. Frühestens im März 2005 wird mit dem ersten Verhandlungstermin gerechnet.

Die Firma Conradty war eine alteingesessene gutsituierte Firma, hervorgegangen aus einem 1855 von Conrad Conradty (1827 – 1901) in Nürnberg gegründeten Werk zur Bleistiftproduktion. Um das Jahr 2000 herum war die Firma weltweit in über 70 Ländern angesiedelt, die Anwendungsgebiete waren mittlerweile sehr vielseitig, angefangen von der Glasindustrie, Metallurgie, Kommunikations- und Automobilindustrie bis hin zum Recycling von Schrott zur Stahlherstellung. In Zeiten der Hochkonjunktur waren ehemals über 1.600 Mitarbeiter beschäftigt, am Schluss hatte das Unternehmen im Jahr 2000 nur noch zirka 500 Beschäftigte.

Im Jahr 2002 wurde die Firma zahlungsunfähig und wies einen Schuldenberg von 40 Millionen Euro aus. Von den ehemals 500 Mitarbeitern der Firma wurden 200 Mitarbeiter von einem indischen Investor übernommen. 300 Mitarbeiter haben ihren Arbeitsplatz verloren. +wikinews+

Dienstag, Dezember 07, 2004

EU-Finanzminister fordern USA zur Bekämpfung ihres Defizits auf

Brüssel (Belgien), 07.12.2004 – Der kritische US-Haushalt ist momentan der Hauptgrund für den Höhenflug des Euro. Jedoch hat dies nicht nur positive Auswirkungen, sondern zur Folge, dass sich die weltwirtschaftliche Lage kontinuierlich verschlechtert.

Aus diesem Grund fordern die EU-Finanzminister von der US-Administration, ihr Haushaltsdefizit von voraussichtlich zirka 521 Milliarden US-Dollar für 2005 zu senken, um diesem Problem entgegenzuwirken und ein stabiles Verhältnis zwischen Euro und US-Dollar zu gewährleisten.

Gleichzeitig fordert der Vorsitzende der Finanzminister der Eurozone, dass die USA ihre Sparqoute erhöhen und Europa im Gegenzug die Wirtschaft ankurbeln müsse. Auch der Vorsitzende der US-amerikanischen Notenbank (Fed), Alan Greenspan, hat schon Anfang des Jahres eindringlich vor den langfristig drohenden Ungleichgewichten im US-Haushalt gewarnt. Im Jahr 2003 lag das Haushaltsdefitzit noch bei 375 Milliarden US-Dollar. 2004 ist es auf 413 Milliarden US-Dollar angestiegen. Während der Ära von Bill Clinton in den 1990er-Jahren wuchs der Bundeshaushalt im Schnitt um rund 3,2 Prozent pro Jahr. Seit George W. Bush im Weißen Haus regiert, ist der Etat um durchschnittlich 8,5 Prozent pro Jahr angeschwollen, Tendenz stark steigend.

China und der US-Haushalt: Nach einer Analyse von Michael Hill in der US-amerikanischen Zeitung „Baltimore Sun“ vom 5. Dezember 2004 werden zwei Ursachen für den schwachen Dollar diskutiert: Die eine Ursache liegt im Wirtschaftsboom in China. Die USA leihen Geld in China und importieren billige Ware. Da China den Kurs seiner Währung Yuan an den US-Dollar gekoppelt hat, spüren die Konsumenten in den USA den Verfall der eigenen Währung noch nicht. Deutsche Autos und Mode aus Paris machen sich bei den Lebenshaltungskosten weniger bemerkbar als die Massenware der Supermärkte. Dies ist jedenfalls die Ansicht eines Professors der University of Maryland, Peter Morici. Dagegen meint Steve H. Hanke von der Johns Hopkins University, Baltimore, dass die Dollarschwäche inzwischen in einen „Panik-Markt“ geraten ist: „Die Leute verkaufen ihre Dollar und denken erst später nach.“ Da die Regierung Bush (und besonders Schatzminister John W. Snow „der vom Geldmarkt nichts versteht“, so Hanke) die Parole ausgebe, dass die Dollarschwäche das Problem der anderen sei, verschärfe sich die Panik noch. Was die gegenwärtige Regierung nicht sehe, sei die Gefahr, die den USA vom schwachen Dollar drohe, auch und gerade für Bushs Lieblingsprojekte, die Steuererleichterungen und die Privatisierung der Sozialhilfe. Am Ende laufe alles auf eine Einschränkung des Wohlstands in den USA hinaus, so der Autor des Artikels. +wikinews+

Mehr Verbraucherschutz beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen

Presseerklärung - Berlin, 7. Dezember 2004

Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen tritt am 8. Dezember 2004 in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher in deutsches Recht um.
Ab morgen ist besser geschützt, wer Kredite per Post aufnimmt, eine Versicherung oder einen Rentenvertrag im Internet abschließt oder eine Geldanlage per Fax erwirbt. Die Anbieter sind zu umfassender Information verpflichtet. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern steht grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht – wie auch im Versandhandel – zu. „Die neuen Vorschriften stärken das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Finanzgeschäften am Telefon oder per Mausklick“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Anbieter von Finanzdienstleistungen im Fernabsatz können sich nun auf europaweit einheitliche Anforderungen einstellen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Chancen moderner Informationstechnologien wirklich genutzt werden können.“

Die bisher geltenden Vorschriften über Fernabsatzverträge klammerten nach der „allgemeinen“ Fernabsatzrichtlinie von 1997 Finanzdienstleistungen aus. Die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und ihre Umsetzung schließen eine Lücke im Verbraucherschutz. In der Praxis stellt sich eine von den neuen Vorschriften erfasste Transaktion ab morgen wie folgt dar:

Ein Verbraucher will im Internet ein Sparkonto eröffnen. Er erhält vor Vertragsschluss umfassende Informationen vom Anbieter, z. B. zu Ansprechpartnern, Produkt (z. B. Zinssätze, Kündigungsfristen) und Vertragsmodalitäten. Diese Informationen werden dem Verbraucher auch in Textform – mittels Papier oder E-Mail – mitgeteilt. Selbstverständlich gelten sonstige Anforderungen an das Geschäft, bei einer Kontoeröffnung etwa hinsichtlich der Identifizierung, weiter.

Der Verbraucher kann den Vertrag grundsätzlich binnen zwei Wochen widerrufen. Hat er allerdings nicht alle Informationen ordnungsgemäß erhalten, besteht sein Widerrufsrecht unbegrenzt. Hat der Verbraucher den Widerruf fristgemäß erklärt, wird der Vertrag rückabgewickelt. Wenn der Verbraucher in dem genannten Beispiel bereits Beträge auf das Konto eingezahlt hat, erhält er diese zurück. Sollte ein Verbraucher ein Darlehen aufgenommen haben, muss er den Kreditbetrag zurückzahlen; die zwischenzeitlich angefallenen Kreditzinsen muss er allerdings nur dann bezahlen, wenn er zuvor darauf hingewiesen worden ist.

Kein Widerrufsrecht hat ein Verbraucher, der etwa Aktien oder andere handelbare Wertpapiere per Telefon oder im Internet gekauft hat. Denn deren Preis unterliegt auf dem Finanzmarkt Schwankungen, die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Das Widerrufsrecht soll den Verbraucher nur vor übereilter Entscheidung schützen, ihm jedoch nicht Gelegenheit zu Spekulationen geben. Der Verbraucher kann den Vertrag auch dann nicht widerrufen, wenn er bereits beiderseitig erfüllt worden ist und der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt hat.

Sollten Streitigkeiten aus dem Geschäft entstehen, kann der Verbraucher eine Schlichtungsstelle anrufen. Diese wird bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet; einbezogen werden auch die Verbände des Kreditgewerbes, die bisher bei der Schlichtung von Streitigkeiten aus Überweisungen beteiligt waren. Damit wird das aus dem Überweisungsbereich bewährte Streitbeilegungsmodell weiter ausgedehnt.
Auch wenn Versicherungsverträge im Fernabsatz – z. B. am Telefon oder durch E-Mail – abgeschlossen werden, sind die Informationspflichten zu beachten; dies wird durch Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Bei nicht vollständiger oder fehlerhafter Information kann der Versicherungsnehmer den Vertrag auch nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist widerrufen, sofern er noch keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat. Die für das erste Jahr gezahlten Prämien und die auf die Zeit nach dem Widerruf entfallenden Prämien sind dann zurück zu erstatten. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Fernabsatz von Versicherungen erfolgt die außergerichtliche Streitschlichtung durch die Versicherungsombudsmänner.

Versandkunden tragen Rücksendekosten bei Ware bis 40 Euro
Das Gesetz ändert auch die bisherige Regelung zu den Rücksendekosten im Versandhandel bei Ausübung des Widerrufsrechts. Nunmehr können den Bestellern die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis die Besteller die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht haben. Eine Belastung mit den Rücksendekosten ist jedoch ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. „Die neue Regelung verhindert, dass einzelne Kunden Ware in großem Stil bestellen, um sie dann postwendend zurückzuschicken“, erläuterte Zypries.